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Trennungsberater beim Streit ums Eigenheim

Wenn eine Scheidung ansteht und die beiden Ehepartner ein gemeinsames Haus besitzen, kommt die Frage auf, wer das Haus behält und ob derjenige dann das Haus auch alleine bezahlen kann? Wichtige Vorraussetzung hierbei ist allerdings, daß die beiden Ehepartner noch vernünftig miteinander reden können und sich einen Fachmann zu dieser Thematik zur Hilfe holen.

Ein solcher Fachmann ist ein Trennungsberater, der auch mit Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammenarbeitet. Dieser schaut sich alle wirtschaftlichen Faktoren, wie zum Beispiel Einkommen und Ausgaben, Vermögen und Schulden, Familiensituation und Steueränderung, genauestens an und versucht dann für beide Parteien die beste Lösung herauszufiltern. Das Gute an einem Trennungsberater ist, daß er völlig unparteiisch arbeitet und wirklich reell alle Möglichkeiten in Betracht zieht. Er trifft auch gegebenenfalls die Entscheidung, daß es doch besser ist das Haus zu verkaufen, um zu vermeiden, daß einer der Beiden in die Schuldenfalle gerät.
Was viele noch nicht wissen ist, daß man bereits vor der Scheidung außergerichtliche Lösungen vereinbaren darf. Diese fließen dann in die außergerichtlichen Scheidungsfolgevereinbarungen mit ein, und sollten am besten am Anfang des Trennungsjahres ausgearbeitet werden. Diese Lösung ist allerdings wirklich nur möglich, wenn die Ehepartner noch miteinander reden, ansonsten wird das Ganze dann doch vor dem Gericht entschieden.

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